SICHERHEIT & TRAILREGELN

Flow durch Sicherheit

Trail Regeln

Damit das Trailland volles vergnügen bietet, solltest du unsere Regeln kennen – denn so haben hier alle Spaß und Sicherheit:

  1. Du befährst unsere Trails nur mit gültiger Tageskarte oder Saisonpass, beides erhältst du im Gasthof Wiesenhofer
  2. Helmpflicht! Weitere Schutzausrüstung wie Handschuhe und Protektoren empfohlen. Fullface-Helmpflicht auf der Rise n Fly Proline!
  3. Benutzung durch Kinder unter 12 Jahren nur unter Aufsicht einer Begleitperson im Alter von mindestens 16 Jahren
  4. Benutzung und Befahren sämtlicher Einrichtungen von Trailland vorausschauend und auf eigene Gefahr
  5. Du übst hier Sport auf eigenes Risiko aus, daher können die Betreiber von Trailland keine Aufsicht und Haftung übernehmen
  6. Befahre die Wege nur mit geeigneter, technisch einwandfreier Ausrüstung
  7. Weil Trailland von Familie Wiesenhofer auf eigenem Gelände errichtet wurde, sind Anordnungen des Personals ausnahmslos Folge zu leisten
  8. Befahre die Trails niemals unter Einfluss von Alkohol oder Drogen!
  9. Informiere dich vorab über den Zustand der Strecken und beachte unsere Warnhinweise sowie allfällige Sperren
  10. Befahre bitte ausschließlich die ausgewiesenen, beschilderten Strecken
  11. Es ist untersagt, die Strecken auf jedwede Weise zu verändern
  12. Halte bitte stets die vorgegebene Fahrtrichtung ein und vergewissere dich beim Einfahren, dass  die Strecke vor dir frei ist
  13. Passe bitte unbedingt deine Geschwindigkeit an die Streckenbeschaffenheit und dein Können an
  14. Verweile nur an gut einsehbaren Stellen und hinterlasse keinen Abfall im Trailpark
  15. Nimm Rücksicht auf ungeübte Fahrer, Fußgänger und schone die Natur
  16. Achte auf Forstwegen und sonstigen Straßen auf Autos und andere Kraftfahrzeuge
  17. Befahre die Trails nicht während oder nach Unwettern (siehe „sperren“)
  18. Die Trails stehen dir täglich von 8:00 bis Sonnenuntergang (Sommer bis 21:00, Frühjahr/Herbst bis 19:00) zur Verfügung
  19. Bei Unfällen bist auch du zur Hilfeleistung verpflichtet. Gib beim Notruf über 144 den Sektorencode vom nächstgelegenen Hinweisschild an
  20. Sollten dir Schäden oder sonstige Probleme im Trailpark auffallen, gib uns rasch Bescheid – tel.:+43 3174 8360 und E-mail: info@gasthof-wiesenhofer.at

Beförderungs-Bedingungen Schlepplift

  1. Die Benützung des Schleppliftes setzt können im Umgang mit Sommersportgeräten auf Rädern voraus.
  2. Die Beförderung ist nur mit einem gültigen Fahrausweis in Kombination mit einen gültigen Trail- Ticket erlaubt
  3. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Hinweise sind zu beachten. Zuwiderhandelnde können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
  4. Die Anlage ist als Selbstbedienungslift ausgeführt, der Einstieg in den Schlepplift erfolgt in der Regel ohne Unterstützung des Personals, der Ausstieg vom Schlepplift erfolgt ebenfalls selbständig und ist nur für 1 Person je Schleppbügel zulässig.

    4.1. Kinder ab dem 10-ten Lebensjahr, sowie auch Erwachsene mit der offensichtlich körperlichen und geistigen Eignung werden befördert.

    4.2. Kinder unter 10 Jahren werden nur mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten beim Kauf eines Fahrausweises befördert.

    4.3. Das Mitsichtragen von Kindern während der Beförderung ist unzulässig.

    4.4. Die Positionierung des Schleppbügels erfolgt bei den Fahrrädern am Sattelholm. Die Freigängigkeit zur Positionierung des Schleppbügels muss gewährleistest sein.

    4.5. Bei Sommersportgeräten auf Rädern (Raddurchmesser>25cm), welche man stehend benützt, wird der Bügel am Gesäß positioniert.

    4.6. Das Tragen eines Helmes ist für alle Benutzer Pflicht.
  5. Bei Sturz ist die Schleppspur sofort zu verlassen.
  6. Das Aussteigen und zusteigen auf der Strecke ist verboten.
  7. Entlang der Strecke darf während der Auffahrt nur auf der befestigten Schleppspur und darauf nicht Slalom gefahren werden.
  8. Während der Auffahrt darf bei Sommersportgeräten auf Rädern (Raddurchmesser>40cm), nicht selbsttätig gebremst oder beschleunigt werden.
  9. Die Auffahrt hat mit tiefer Sattelposition und ist nur ohne fixierten Pedalklips zulässig.